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Fragen und Antworten
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Häufige Fragen zu den jährlichen Untersuchungen aller Schülerinnen und Schüler

Es ist die Aufgabe der Schulzahnklinik, die Zähne aller Kindergarten­kinder sowie aller Schülerinnen und Schüler der Stadt und des Kantons Schaffhausen einmal jährlich zu kontrollieren. Die Kosten dieser Untersuchungen werden vom Kanton Schaff­hausen übernommen.

Allgemeine Fragen zur Untersuchung

Mein Kind wird jährlich durch einen Privat­zahnarzt untersucht, muss es jetzt noch in die Untersuchung durch die Schulzahnklinik kommen?

Ja. Wir haben vom Kanton Schaffhausen den gesetzlichen Auftrag, diese Untersuchung für alle Kindergärtnerinnen, Kindergärtner, Schülerinnen und Schüler durchzuführen.

Die Untersuchung dauert nur kurz. Ist dabei eine gründliche Kontrolle möglich?

Die Zahnärztinnen und Zahnärzte der Schulzahnklinik haben eine grosse Erfahrung in der Kinderzahnmedizin. Jährlich werden gegen 9’000 Kinder und Jugendliche bei uns untersucht. Dadurch können wir die Untersuchungen effizient und doch qualitätssicher durchführen.

Warum werden bei dieser Untersuchung keine Röntgenbilder gemacht?

Während der jährlichen Untersuchung wird nur mit optischen Hilfmitteln untersucht. Für spätere Röntgen­aufnahmen müssen die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung geben. Obwohl der Einsatz von digitalem Röntgen – wie wir es in der Schulzahnklink verwenden – die Strahlen­belastung massiv verringert hat, setzen wir das Röntgengerät nur ganz gezielt ein. Nur wenn eine Vermutung besteht, dass es versteckte Löcher oder sonstige Abweichungen gibt, schlagen wir Röntgenbilder vor.

Werden nach jedem Kind neue Handschuhe und frische Instrumente genommen?

Es werden die höchsten Hygienestandards eingehalten. Nach jedem Kind zieht der Zahnarzt neue Untersuchungshandschuhe an und nimmt frische Instrumente. Alle Instrumente werden vorher im Thermodesinfektor bei 96 ?C gewaschen, anschlies­send verpackt und sterilisiert. Die steril verpackten Instrumente werden unmittelbar vor jeder Untersuchung ausgepackt.

Warum schlagen Sie vor, Löcher in den Milchzähnen zu füllen? Ist dies nötig?

Es gibt drei Gründe, warum Milchzähne gefüllt werden sollen. Erstens: Wenn ein Loch nicht gefüllt wird, kommt es auch bei Milchzähnen irgendwann zu Zahnweh. Wenn ein Kind bereits Zahnweh hat, ist die Behandlung oft schwieriger und mehr traumatisierend für das Kind.

Zweitens kann ein Loch im Milchzahn eine Entzündung verursachen. Eine Entzündung ist gesundheitlich schädlich und muss oft mit Antibiotika bekämpft werden. Das sollte vermieden werden.

Ein dritter Grund ist die Funktion gewisser Milchzähne als Platzhalter: Vor allem die seitlichen Milchzähne müssen bis zum Zahnwechsel mit etwa 11 bis 12 Jahren den Platz für ihre bleibenden Nachfolger halten. Gehen diese Milchzähne früher verloren (zum Beispiel aufgrund von starker Karies), muss der Platz mit einem Lückenhalter gesichert werden, was höhere Kosten verursacht. Andernfalls kann das Fehlen dieser Milchzähne eine spätere Zahnstellungskorrektur verursachen oder erschweren.

Wie schädlich sind Röntgenstrahlen?

In der Schulzahnklinik setzen wir moderne, digitale Röntgensysteme ein. Dank Digitaltechnik konnte die Strahlungsmenge im Vergleich zu analogen Geräten massiv reduziert werden. Die Strahlenbelastung bei Zahnröntgenbildern liegt so deutlich unter der Strahlendosis, der man bei Flugreisen ausgesetzt ist.

Das Schweiz. Bundesamt für Gesundheit schreibt im Zusammenhang mit Flugreisen: «Für Gelegenheitsflieger ist die zusätzliche Strahlenbelastung durch das Fliegen sehr gering und gesundheitlich unbedenklich; das gilt auch für Kleinkinder und Schwangere.»

Weitere Informationen zu Röntgenuntersuchungen

Fragen zum Untersuchungsergebnis

Was bedeutet ein Fragezeichen auf dem Untersuchungsbericht?

Der Zahn könnte einen versteckten Defekt aufweisen (z.B. Karies), aber es braucht eine weitere Abklärung, z.B. mittels Röntgenbildern.

Es wurde eine Besprechung wegen der Zahnstellung aufgeschrieben. Braucht mein Kind jetzt eine Spange?

Während der Unter­suchung wurde eine Abweichung bei der Zahnstellung festgestellt. Das heisst noch nicht, dass Ihr Kind jetzt eine Spange benötigt. Aber wir empfehlen eine besondere Abklärung zur Zahnstellung bei einem Kieferorthopäden. Dabei wird festgestellt, ob eine Behandlung nötig ist und wenn ja, wann der richtige Zeitpunkt dafür ist. Es kommt oft vor, dass die Zahnstellungskorrektur erst später nötig wird. Uns ist wichtig, dass Sie frühzeitig und umfassend informiert sind.

Es steht Ihnen frei, diese Abklärung bei einem privaten Kieferorthopäden oder bei unseren Spezialisten machen zu lassen. Die Besprechung in der Schulzahnklinik ist für Sie kostenlos, falls keine weitere Behandlung nötig ist oder diese zu einem späteren Zeitpunkt gemacht wird.

Der Privatzahnarzt findet weniger oder mehr Löcher als die Schulzahnklinik. Wieso?

Die jährliche Untersuchung durch die Schulzahnklinik ist eine Untersuchung von Auge. Versteckte Löcher sind auf diese Art nur schwer diagnostizierbar. Wenn der Privatzahnarzt Röntgenbilder macht, kann er auch allfällige versteckte Löcher (besser) feststellen. Daneben gibt es auch einen gewissen Ermessensspielraum, ab wann eine Karies als solche angesehen wird. Wenn man einen Defekt festgestellt hat, muss noch entschieden werden, ob und wann dieser repariert werden soll. Auch hier kann unterschiedlich entschieden werden.

Nach der Untersuchung

Schulzahnklinik oder Privatzahnarzt?

Sie entscheiden, ob Sie eine allfällig nötige Behandlung in der Schulzahnklinik oder bei einem Privatzahnarzt machen lassen wollen. Behandlungen in der Schulzahnklinik werden vom Kanton Schaffhausen finanziell mitgetragen. Davon profitieren alle Schulkinder, die im Kanton Schaffhausen wohnen. Bei allgemeinen Behandlungen übernimmt der Kanton Schaffhausen einen Drittel der Kosten. Entsprechend ist der von uns verrechnete Taxpunktwert einen Drittel tiefer als der durchschnittliche Taxpunktwert bei privaten Zahnärzten im Kanton Schaffhausen. Der Betrag, der auf dem Untersuchungsbericht als Kostenvoranschlag aufgeführt ist, ist bereits der subventionierte Betrag.

Die Behandlungen zur Zahnstellungskorrektur (Kieferorthopädie) werden vom Kanton Schaffhausen abhängig vom steuerpflichtigen Einkommen der Eltern ebenfalls subventioniert.

Für Kinder mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Schaffhausen

Gerne stehen Ihnen unsere Spezialisten für Kinder­zahnmedizin und Kieferorthopädie auch für alle Behandlungen zur Verfügung. Diese werden zu einem Taxpunktwert von CHF 3.10 verrechnet. Wenn Sie Ihr Kind bei uns behandeln lassen möchten, werden wir beim ersten Termin einen genauen Kostenvoranschlag erstellen.