
Behandlungen in der Schulzahnklinik werden vom Kanton Schaffhausen finanziell mitgetragen. Davon profitieren alle Schulkinder, die im Kanton Schaffhausen wohnen.
Bei allgemeinen Behandlungen übernimmt der Kanton Schaffhausen einen Drittel der Kosten. Entsprechend ist der von uns verrechnete Taxpunktwert einen Drittel tiefer als der durchschnittliche Taxpunktwert bei privaten Zahnärzten im Kanton Schaffhausen:
Für Kinder aus dem Kanton Schaffhausen:
Taxpunktwert für allgemeine Behandlungen Fr. 2.10,
für Zahnstellungskorrekturen Fr. 3.10.
Die allgemeinen Behandlungen sind über den tiefen Taxpunktwert subventioniert. Bei Zahnstellungskorrekturen können Rückerstattungen beantragt werden (bis zu 50 %, abhängig vom steuerpflichtigen Einkommen der Eltern). Dazu ist ein separates Merkblatt erhältlich.
Für Kinder mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Schaffhausen:
Taxpunktwert für alle Behandlungen Fr. 3.10.
Beiträge an die Behandlungskosten sind bei der jeweiligen Wohngemeinde zu beantragen.

